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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02   

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https://dejure.org/2002,20691
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02 (https://dejure.org/2002,20691)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2002 - 5 E 3/02 (https://dejure.org/2002,20691)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2002 - 5 E 3/02 (https://dejure.org/2002,20691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine i.R.e. vereinsrechtlichen Verbotsverfahrens erlassene verwaltungsgerichtliche Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnung ; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beschlagnahme von Vereinsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1994 - 4 M 142/93
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    Die im Übrigen aufrecht erhaltene Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.;.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    Die im Übrigen aufrecht erhaltene Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.;.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    Die im Übrigen aufrecht erhaltene Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02

    Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. September 2002 - 5 E 112/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1994 - 5 E 59/94

    Beschluß eines Einzelrichters; Beschwerde; Beschlagnahme von Beweismitteln

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    Diese Voraussetzungen waren im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsanordnung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1994 - 5 E 59/94 -, NWVBl. 1995, 69; Beschluss vom 29. August 1994 - 5 E 859/94 -, DÖV 1995, 339 f.; Beschluss vom 29. Juni 1993 - 5 E 83/93 - gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1994 - 5 B 960/94

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anordnung; Sicherstellungsbescheid

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1994 - 5 B 960/94 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    Die im Übrigen aufrecht erhaltene Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1994 - 5 E 859/93

    Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen; Durchsuchung einer Wohnung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
    Diese Voraussetzungen waren im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsanordnung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1994 - 5 E 59/94 -, NWVBl. 1995, 69; Beschluss vom 29. August 1994 - 5 E 859/94 -, DÖV 1995, 339 f.; Beschluss vom 29. Juni 1993 - 5 E 83/93 - gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2002 - 5 E 3/02 -, juris, Rn. 19 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2022 - 14 I 24/22

    Vereinsverbot; Durchsuchung; Wohnung; Duldung; Beschlagnahme; Datenträger;

    Es bestehen weiterhin hinreichende Anhaltspunkte im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG dafür, dass die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners zu 1. nebst aller zugehörigen Nebenräume und Gelasse in dem in Art. 13 Abs. 1 GG festgelegten weiten Bedeutungsgehalt der "Wohnung vgl. dazu Papier in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Band II, Art. 13 Rdnr. 10, OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2002 - 5 E 3/02 - m. w. N. -, sowie der zugeordneten Briefkästen, Postfächer, seiner Kraftfahrzeuge, der aufgefundenen elektronischen Geräte und Speichermedien und der Person des Antragsgegners zu 1. zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, die geeignet sind, die Aktivitäten des Vereins "J. L. O. e.V." sowie seine Strukturen weiter aufzuklären und damit als Beweismittel zur Erhärtung der Gründe der Verbotsverfügung und als Ansatz zu weiteren Ermittlungen zu dienen.
  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2017 - 14 I 30/17

    Hooligan; Ultra; Ultras; Hooligans; Verein; Vereinigung; Durchsuchung

    Es sind weiterhin hinreichende Anhaltspunkte im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG dafür gegeben, dass die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners nebst der zugeordneten Briefkästen, Postfächer, Computer, Mobiltelefone und der darin gespeicherten Datenbestände sowie weiterer Speichermedien aller zugehörigen Nebenräume und Gelasse in dem in Art. 13 Abs. 1 GG festgelegten weiten Bedeutungsgehalt der "Wohnung", vgl. dazu Papier in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Band II, Art. 13 Rdnr. 10, OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2002 - 5 E 3/02 - m. w. N. -, sowie seiner Kraftfahrzeuge zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, die geeignet sind, die Aktivitäten des Vereins und seine Strukturen aufzuklären und damit als Beweismittel für eine mögliche Verbotsverfügung zu dienen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 5 E 1215/05

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (hier:

    Da eine Aufhebung der mit ihrem Vollzug erledigten Durchsuchungsanordnung nicht mehr in Betracht kommt, ist das Beschwerdebegehren insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 26. September 2002 - 5 E 3/02 -, m.w.N.) dahin auszulegen, entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO.
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2020 - 14 I 66/19

    Durchsuchung Durchsicht Wohnung Vereinsverbot Vereinigung Verbot Computer

    Es sind weiterhin hinreichende Anhaltspunkte im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG dafür gegeben, dass die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners zu 1. nebst aller zugehörigen Nebenräume und Gelasse in dem in Art. 13 Abs. 1 GG festgelegten weiten Bedeutungsgehalt der "Wohnung vgl. dazu Papier in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Band II, Art. 13 Rdnr. 10, OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2002 - 5 E 3/02 - m. w. N. -, sowie der zugeordneten Briefkästen, Postfächer und der aufgefundenen elektronischen Geräte und Speichermedien, seiner Kraftfahrzeuge und der Person des Antragsgegners zu 1. zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, die geeignet sind, die Aktivitäten des Vereins und seine Strukturen weiter aufzuklären und damit die ausgesprochene Verbotsverfügung zu erhärten.
  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2023 - 14 I 104/23

    Durchsuchung; Durchsuchungsanordnung; Durchsicht; Datenträger; Hammerskins

    Es bestehen weiterhin hinreichende Anhaltspunkte im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG dafür, dass die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners zu 1. nebst aller zugehörigen Nebenräume und Gelasse in dem in Art. 13 Abs. 1 GG festgelegten weiten Bedeutungsgehalt der "Wohnung", vgl. dazu Papier in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Band II, Art. 13 Rdnr. 10, OVG NRW, Beschluss vom 26. B. 2002 - 5 E 3/02 - m. w. N. -, juris.
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